Tuesday, July 1, 2014

EGMR-Urteil zum Burka-Verbot: "Ein Symbol der Unterdrückung"

Politik

Dienstag, 01. Juli 2014


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich stellt keine Verletzung der Grundrechte dar. Damit scheitert die Klage einer 24-jährigen Französin in letzter Instanz. Per Gesetz droht in Frankreich seit dem April 2011 jeder Frau, die sich in der Öffentlichkeit voll verschleiert zeigt, ein Bußgeld von 150 Euro. In der Presse stößt das Urteil auf ein gemischtes Echo.


Die Richter haben richtig entschieden“, kommentiert die Pforzheimer Zeitung die Entscheidung aus Straßburg: “Denn hier geht es weder um Religionsfreiheit noch um die Einschränkung des Privatlebens. Rund 2000 Musliminnen in Frankreich tragen eine Burka. Zwei Drittel von ihnen werden dazu gezwungen, den Vollschleier zu tragen und werden so ihrer Rechte beraubt.” Die Burka sei ein Symbol der Unterdrückung, so die Zeitung weiter und so sollte es für Europa selbstverständlich sein, “dieses von den Straßen fernzuhalten – verstößt es doch gegen einen der höchsten Werte, die die europäische Staatengemeinschaft zu vertreten versucht: die individuelle Freiheit.”


Auch der Mannheimer Morgen befürwortet ein Verbot der Vollverschleierung: “Kann es eine offene Gesellschaft zulassen, dass Frauen vermummt durch die Welt marschieren? Darauf gibt es nur eine Antwort: nein.” Es sei dabei unerheblich, ob sich die Frauen freiwillig oder unter Zwang verschleiern. Als Kompromiss könne “man ja auch ein Kopftuch tragen”. Länder wie Saudi-Arabien seien ein Beleg dafür, “dass es bei der Burka nicht nur um die Religion geht, dort werden Frauen aus dem Leben ausgeschlossen, sie sind Bürgerinnen zweiter Klasse, dürfen nicht einmal Auto fahren.” So hätten die Richter zu Recht entschieden, die Burka “errichtet (…) eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und verhindert damit die Integration in die Gesellschaft”.


Die Frankfurter Allgemeine Zeitung betont, in dem jüngsten Urteil des EGMR zum Burka-Verbot in Frankreich gehe es nicht um Sicherheitsinteressen: “Es wird gern so getan, also ob nur der Staat daran ein Interesse habe – vornehmlich aus Sicherheitsgründen. Das Gericht stellte nun aber klar, dass auch die Gesellschaft daran ein elementares Interesse haben muss – nicht aus Sicherheitsgründen, sondern zu ihrer Selbsterhaltung. Denn das “Zusammenleben” werde dadurch untergraben, dass in aller Öffentlichkeit eine demonstrative Barriere aufgebaut werde.”


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Die Süddeutsche Zeitung äußert sich besorgt über die Entscheidung der Straßburger Richter: “Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der gegen Bestrafung von Burka-Frauen nichts einzuwenden hat, ist bedenklich. Der Staat darf in das Selbstbestimmungsrecht nur eingreifen, wenn Rechte anderer verletzt werden. Ein Recht darauf, das Gesicht eines anderen zu sehen oder mit ihm zu kommunizieren, existiert aber nicht. Es gibt freilich, wie Richterin Nußberger im abweichenden Votum gesagt hat, das Recht, Außenseiter zu sein. Der Gerichtshof in Straßburg ist dafür da, Rechte von Außenseitern zu verteidigen. Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen verbieten, Burka zu tragen, etwa an der Kasse des Supermarkts; der Staat im öffentlichen Raum kann das nicht.


Zusammengestellt von Aljoscha Ilg.


Quelle: n-tv.de





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