Wednesday, July 2, 2014

Retter, Lieferservice, Warnsystem - Technik schreitet für Regulierungsbehörden zu rasch voran


Die Technik schreitet also rasch fort, offenbar zu rasch für die Regulierungsbehörden. Tatsächlich wirft die zunehmende Verbreitung der Späher eine Vielzahl von Fragen auf: Wo und wie hoch dürfen sie fliegen, wo aus der Luft fotografieren? Wer darf die von ihnen gesammelten Informationen nutzen? Erst langsam werden entsprechende Richtlinien entwickelt. Seit 2012 regelt das Luftverkehrsgesetz den Einsatz kommerziell betriebener Drohnen: Sie gelten als gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr und dürfen unter Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen im deutschen Luftraum fliegen – allerdings nur in Sichtweite ihres Lenkers und bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm.


Luftfahrtgesetz gilt auch für Drohnen


Werden sie als Freizeit- oder Sportgerät genutzt, benötigen sie keine „Aufstiegserlaubnis“, größere Exemplare dürfen aber nur auf Modellflugplätzen betrieben werden. Durch das Schlafzimmerfenster des Nachbarn zu fotografieren verbietet das Strafrecht, eine Sonderregelung für Drohnen ist unnötig. In den USA erteilte die Federal Aviation Administration die generelle Flugerlaubnis. Den ersten Start genehmigte die Behörde im November 2013 für ein Energieunternehmen, das vor der Küste Alaskas Aufklärungsflüge durchführen wollte, um Eisberge und Walwanderungen in potenziellen Ölbohr-Gebieten zu erfassen.


Das aber ist erst der Anfang. Insbesondere in den USA, die bei der Produktion der unbemannten Fluggeräte zusammen mit Israel weltweit führen, ist der Druck für weitergehende Freigaben groß. Die Hersteller versprechen sich einen Vorsprung auf den Märkten, wenn sich die zivile Nutzung zuerst in den USA und dann in weiteren Ländern ausweiten lässt. Schon testen Ingenieure der University of Alaska Drohnen in sieben klimatischen Zonen von der Arktis bis Hawaii, und in Nevada erproben Experten deren Integration in das Luftverkehrs-Kontrollsystem NextGen. Im Staat New York wiederum sollen Drohnen in der Nähe des Flughafens Griffiss lernen, andere Flugzeuge zu erkennen und ihnen auszuweichen.


Militärs planen bereits autonome Drohnen


Solche Fähigkeiten rufen naturgemäß das Militär und die Geheimdienste auf den Plan. Noch bedürfen die Drohnen eines Lenkers am Boden. Künftig aber sollen militärische Fluggeräte autonom agieren, wobei sie dabei dank hoch entwickelter Tarnung nahezu unsichtbar bleiben. Große Drohnen können dann Raketen abfeuern, kleine dienen der Aufklärung. Auf der Luftwaffenbasis Wright-Patterson im Staat Ohio entwickeln Forscher winzige „bionische“ Drohnen, die Tieren wie Libellen oder Fledermäusen ähneln. Noch weiter geht ein Roboterfalke, der den Flügelschlag echter Vögel nachahmt.


Der nächste Schritt ist, Drohnen zu konstruieren, die sich eines Tages selbst vervielfältigen können. Daran arbeiten Forscher im Microrobotics Laboratory der Universität Harvard. Bereits vor zwei Jahren stellten sie ein Robo-Insekt vor – die „Monolithische Biene“ (Mobee) –, das von anderen Robotern in Serie hergestellt werden kann. Es besteht aus 18 Schichten aus Kohlefasern und anderen Materialien, die sich in einer einzigen Faltbewegung in eine dreidimensionale Roboterbiene verwandeln lassen, angelehnt an die japanische Papierfaltkunst Origami. Eine Mobee wiegt gerade 90 Milligramm und ist etwa so groß wie eine 50-Cent-Münze. Mit ihren Flügeln kann sie bereits schlagen, aber nicht fliegen, denn eine Batterie lässt sich auf der Mini-Drohne noch nicht unterbringen.


Video: Superbombe, Kampf-Jets und Drohnen




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