Um die Rettungspläne der Europäischen Union für Griechenland zu unterstützen, haben Politiker in den Diskussionen immer wieder darauf verwiesen, dass die antiken griechischen Gemeinwesen die Demokratie erfunden und damit den Grundstein für die heutigen Staaten gelegt haben. Im Vergleich mit unserer heutigen Regierungsform fallen jedoch eklatante Unterschiede auf.
Die griechische Demokratie erreichte 500 v. Chr. ihren Höhepunkt, nachdem die Tyrannen vertrieben worden waren, die das Land zuvor beherrscht hatten. Dieser neue Staat strebte die absolute Gleichheit aller Bürger an: Anti-Luxus-Gesetze sollten verhindern, dass ökonomische Unterschiede durch private Bauvorhaben sichtbar wurden.
Das Volk entschied auf direktem Weg
Anders als heute verkörperten nicht wenige Abgeordnete, sondern die Volksversammlung die Stimme des Staates. Mindestens 6 000 Bürger mussten zusammenkommen, damit die Volksversammlung tagen konnte. Jeder Bürger hatte in dieser Versammlung ein Rederecht. Was heute unvorstellbar wäre, war damals Usus: Die Volksversammlung traf alle wichtigen Entscheidungen. Sie beschloss Gesetze, eröffnete Strafverfahren, stimmte über Kriegserklärung oder Friedenschluss, Bürgerrechtsverleihungen und Ehrungen ab und setzte die staatlichen Amtsinhaber ein.
Frauen, Arme, Zugezogene und Sklaven galten nicht als Vollbürger
Jede Bestimmung war somit eine direkte Volksabstimmung. Allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung: Als Vollbürger galten in Griechenland nur erwachsene, finanziell gutgestellte Männer. Frauen, Arme, Zugezogene und Sklaven waren nicht stimmberechtigt und hatten bedeutend weniger Rechte.
Damit die umfassenden Kompetenzen und vielfältigen Aufgaben die Handlungsfähigkeit des Staates nicht lähmten, bestimmte der Rat die Tagesordnungspunkte vor jeder Versammlung. Dieser Rat wurde aus den zehn Regionen der Gemeinde Athens in gleichen Teilen aus freiwilligen Kandidaten gelost. Sie bereiteten Gesetzesvorlagen vor und führten die Aufträge der Volksversammlung aus.
Die Leitung des Rates und damit die wichtigste Position des Staates, lag in der Hand der Prytanen. Diese Funktion übten die Ratsvertreter aber jeweils nur für ein Zehntel des Jahres aus – das Los bestimmte, wer Mitglied der Ratsgruppe wurde. Während ihrer 36-tägigen Amtszeit waren die Prytanen ununterbrochen im Dienst und erreichbar. Anders als der Vorsitz des Rates, über den zwar ebenfalls das Los entschied, dafür aber täglich wechselte. Mit dem Ziel, dass möglichst jeder Bürger einmal für einen Tag die Leitung des Staates übernehmen konnte.
Gleiche Zugangschancen für alle
Im Vergleich mit unserer heutigen Demokratie zeigen sich wesentliche Unterschiede. Zum einen war man in Athen darauf bedacht, den Bürgern gleiche Zugangschancen zu ermöglichen. Wer wollte, konnte sich zum Mitglied des Rates oder zum Staatsbeamten losen lassen. Auf diese Weise sollten Wahlbetrug und -beeinflussung im alten Griechenland unmöglich sein. Zwar waren viele Ämter so gestaltet, dass keine besonderen Vorkenntnisse für die Amtsführung vonnöten waren. Doch durch die umfassenden Möglichkeiten, politische Entscheidungen mitzugestalten, befassten sich – anders als heute – viele Bürger intensiv mit den jeweiligen Staatsgeschäften.
Bis sich aus der athenischen Demokratie die heutige Regierungsform generieren konnte, waren noch enorme Anpassungen notwendig. Was die politische Teilhabe und das Interesse an der Politik betrifft, würden ein wenig mehr „altgriechische Verhältnisse“ in heutiger Zeit vielleicht nicht schaden.
Grundstein für heutige Staaten - So können wir aus der griechischen Demokratie lernen
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